FAQ Bereich Markenanmeldung
Kann ich die Verletzung einer anderen geschützten Wortmarke dadurch verhindern, indem ich die Schreibweise meiner Marke ändere (beispielsweise: Großschreibung statt Kleinschreibung oder mit Bindestrich)?
Grundätzlich nein! Zur Feststellung der Verwechselungsgefahr zweier Marken wird nicht nur auf das identische Schriftbild abgestellt, sondern eine Gesamtbetrachtung aller in Frage kommender Verwendungsarten der Marken vorgenommen. Da eine Marke auch durch den Sprachgebrauch vermittelt wird, kann bei unterschiedlichen Schreibweisen eine phonetische oder sinnbildliche Identität vorliegen. Dies kann dann ausreichen um bei entsprechender Waren- und [...]