IP-Rechte, insbesondere Patente, Designs und Marken entstehen überwiegend durch Anmeldung und Eintragung bei einem Patent und Markenamt. Allerdings ist diese Pauschalierung insofern nicht vollständig, als einige Rechte, bspw. bestimmte Markenrechte durch Benutzung und Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit entstehen können. Der übliche (und eine gewisse Rechtssicherheit bietende) Weg ist dennoch die Eintragung. Dies gilt entsprechend für Domainnamen etc.

Für Urheberrechte, Leistungsschutzrechte (UWG oder UrhG) oder Know-How existiert eine “Eintragungsmöglichkeit” nicht, diese Rechte entstehen mit der Schaffung des Werkes und der Einhaltung gesetzesspezifischer Voraussetzungen (Achtung: Das Copyrightzeichen z.B. ist nach deutschem Recht nicht wirkungslos, sondern beinhaltet eine Beweislastumkehr nach § 10 UrhG).