Hier ist ein markenrechtliches Glossar aller wichtigen Begriffe des Markenrechts von A bis Z:

 


A

  • Abmahnung – Eine außergerichtliche Aufforderung, eine Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Sie enthält oft eine Unterlassungserklärung.
  • Absolute Schutzhindernisse – Gründe, die einer Markeneintragung entgegenstehen, z. B. fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben (§ 8 MarkenG).
  • Amtliche Bekanntmachung – Veröffentlichung von Markenanmeldungen und -eintragungen im Markenregister.
  • Anmelder – Person oder Unternehmen, die eine Marke zur Eintragung anmeldet.
  • Anmeldetag – Das Datum, an dem die Markenanmeldung beim Markenamt eingereicht wurde – entscheidend für den Prioritätsschutz.
  • Arten von Marken – Dazu gehören Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken und Geruchsmarken.

B

  • Benutzungsschonfrist – Zeitrahmen (5 Jahre) nach Eintragung, in dem eine Marke nicht zwingend benutzt werden muss (§ 26 MarkenG).
  • Bekannte Marke – Eine Marke mit hohem Bekanntheitsgrad, die auch gegen unlautere Nutzung durch Dritte geschützt ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG).
  • Beschreibende Angabe – Begriffe, die direkt auf Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen hinweisen, sind nicht als Marke schutzfähig.
  • Bösgläubigkeit – Eintragung einer Marke in der Absicht, Dritte unberechtigt zu blockieren oder zu behindern, kann zur Löschung führen.

C

  • Cease-and-Desist-Letter – Englischer Begriff für eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung.
  • Collective Marks – Kollektivmarken, die von Verbänden genutzt werden, um die Zugehörigkeit zu kennzeichnen.

D

  • Deskriptive Marken – Marken, die beschreibend sind und daher nicht eingetragen werden können.
  • Doppelidentitätsschutz – Schutzmechanismus für eingetragene Marken, der die Benutzung identischer Zeichen für identische Waren/Dienstleistungen verbietet.
  • DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) – Die zentrale Behörde für Markenanmeldungen in Deutschland.

E

  • Eintragung – Aufnahme einer Marke in das Markenregister nach erfolgreicher Prüfung durch das DPMA oder das EUIPO.
  • Eintragungshindernisse – Absolute oder relative Gründe, die einer Markeneintragung entgegenstehen.
  • EUIPO (European Union Intellectual Property Office) – EU-Behörde für die Anmeldung von Unionsmarken.
  • Ernsthafte Benutzung – Nutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
  • Erweiterte Verkehrsgeltung – Schutz einer nicht eingetragenen Marke durch nachgewiesene Marktdurchdringung.

F

  • Firmenname – Kann als Marke geschützt sein, wenn er als Herkunftshinweis dient.
  • Freihaltebedürfnis – Grundsatz, nach dem bestimmte Begriffe für den allgemeinen Sprachgebrauch freigehalten werden müssen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).

G

  • Generischer Begriff – Ein Begriff, der sich als allgemeine Bezeichnung etabliert hat (z. B. „Aspirin“) und nicht als Marke geschützt ist.
  • Geschäftliche Bezeichnung – Unternehmenskennzeichen oder Werktitel, die ebenfalls markenrechtlichen Schutz genießen können (§ 5 MarkenG).
  • Geografische Herkunftsangabe – Begriffe, die eine geografische Herkunft kennzeichnen (z. B. „Schwarzwälder Schinken“) und geschützt sein können.

H

  • Hörmarke – Eine Marke, die aus einem Klang oder einer Melodie besteht.
  • Hinterlegung – Begriff für die Anmeldung einer Marke beim zuständigen Markenamt.

I

  • Identitätsschutz – Verbot der Nutzung eines identischen Zeichens für identische Waren/Dienstleistungen.
  • IR-Marke (Internationale Registrierung) – Weltweiter Markenschutz nach dem Madrider System (WIPO).
  • Individualmarke – Eine Marke, die zur Kennzeichnung einzelner Produkte oder Dienstleistungen dient.

J

  • Juristische Person als Markeninhaber – Unternehmen oder Organisationen können Markeninhaber sein.

K

  • Kennzeichenrecht – Sammelbegriff für Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
  • Kennzeichnungskraft – Fähigkeit einer Marke, Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen.
  • Kollektivmarke – Marke eines Verbandes zur Unterscheidung von Produkten/Dienstleistungen seiner Mitglieder.

L

  • Löschung einer Marke – Kann auf Antrag oder durch Verzicht erfolgen (§§ 49-53 MarkenG).
  • Lizenzvertrag – Vertrag zur Nutzung einer Marke durch Dritte gegen Gebühr.

M

  • Markenamt – Behörde, die über Markeneintragungen entscheidet (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO).
  • Markenart – Unterschiedliche Typen von Marken (Wortmarke, Bildmarke, etc.).
  • Markeninhaber – Person oder Unternehmen, die eine Marke besitzen.
  • Markenschutz – Rechtliche Absicherung einer Marke gegen unbefugte Nutzung (§ 4 MarkenG).

N

  • Nachahmungsschutz – Schutz vor Nachahmung gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG.
  • Nichtigkeitsklage – Klage auf Löschung einer Marke wegen Verstoßes gegen das Markenrecht.

O

  • Originäre Unterscheidungskraft – Fähigkeit eines Zeichens, als Marke wahrgenommen zu werden.
  • Opposition – Widerspruch gegen eine Markeneintragung durch einen Dritten (§ 42 MarkenG).

P

  • Prioritätsprinzip – Der erste Anmelder einer Marke hat Vorrang.
  • Produktmarke – Marke zur Kennzeichnung einzelner Produkte.

Q

  • Qualitätsmarke – Marke, die bestimmte Qualitätsstandards kennzeichnet.

R

  • Relative Schutzhindernisse – Eintragungshindernisse, die sich aus älteren Rechten Dritter ergeben (§ 9 MarkenG).
  • Rechtsverletzung – Unbefugte Nutzung einer eingetragenen Marke (§ 14 MarkenG).

S

  • Schutzdauer – Marken gelten 10 Jahre und sind unbegrenzt verlängerbar (§ 47 MarkenG).
  • Schutzumfang – Der Bereich, in dem eine Marke Schutz genießt.

T

  • Tastmarke – Eine Marke, die über haptische Eigenschaften wahrgenommen wird.
  • Transitmarkenrecht – Schutz vor rechtswidriger Markenbenutzung im Transitverkehr.

U

  • Unterlassungserklärung – Erklärung, eine Markenrechtsverletzung künftig zu unterlassen.
  • Unterscheidungskraft – Fähigkeit, Waren oder Dienstleistungen eindeutig zu kennzeichnen.

V

  • Verfall der Marke – Marke kann gelöscht werden, wenn sie nicht genutzt wird (§ 49 MarkenG).
  • Verwechslungsgefahr – Risiko der Verwechslung mit einer älteren Marke (§ 9 MarkenG).

W

  • Widerspruchsverfahren – Verfahren zur Anfechtung einer Markeneintragung.
  • Wortmarke – Eine Marke, die nur aus Wörtern oder Buchstaben besteht.

Z

  • Zeichenform – Die konkrete Gestaltung einer Marke.
  • Zuständiges Gericht – Landgericht, das für Markenrechtsstreitigkeiten verantwortlich ist.