Hier ist ein markenrechtliches Glossar aller wichtigen Begriffe des Markenrechts von A bis Z:
A
- Abmahnung – Eine außergerichtliche Aufforderung, eine Markenrechtsverletzung zu unterlassen. Sie enthält oft eine Unterlassungserklärung.
- Absolute Schutzhindernisse – Gründe, die einer Markeneintragung entgegenstehen, z. B. fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben (§ 8 MarkenG).
- Amtliche Bekanntmachung – Veröffentlichung von Markenanmeldungen und -eintragungen im Markenregister.
- Anmelder – Person oder Unternehmen, die eine Marke zur Eintragung anmeldet.
- Anmeldetag – Das Datum, an dem die Markenanmeldung beim Markenamt eingereicht wurde – entscheidend für den Prioritätsschutz.
- Arten von Marken – Dazu gehören Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Positionsmarken und Geruchsmarken.
B
- Benutzungsschonfrist – Zeitrahmen (5 Jahre) nach Eintragung, in dem eine Marke nicht zwingend benutzt werden muss (§ 26 MarkenG).
- Bekannte Marke – Eine Marke mit hohem Bekanntheitsgrad, die auch gegen unlautere Nutzung durch Dritte geschützt ist (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG).
- Beschreibende Angabe – Begriffe, die direkt auf Eigenschaften der Waren/Dienstleistungen hinweisen, sind nicht als Marke schutzfähig.
- Bösgläubigkeit – Eintragung einer Marke in der Absicht, Dritte unberechtigt zu blockieren oder zu behindern, kann zur Löschung führen.
C
- Cease-and-Desist-Letter – Englischer Begriff für eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung.
- Collective Marks – Kollektivmarken, die von Verbänden genutzt werden, um die Zugehörigkeit zu kennzeichnen.
D
- Deskriptive Marken – Marken, die beschreibend sind und daher nicht eingetragen werden können.
- Doppelidentitätsschutz – Schutzmechanismus für eingetragene Marken, der die Benutzung identischer Zeichen für identische Waren/Dienstleistungen verbietet.
- DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) – Die zentrale Behörde für Markenanmeldungen in Deutschland.
E
- Eintragung – Aufnahme einer Marke in das Markenregister nach erfolgreicher Prüfung durch das DPMA oder das EUIPO.
- Eintragungshindernisse – Absolute oder relative Gründe, die einer Markeneintragung entgegenstehen.
- EUIPO (European Union Intellectual Property Office) – EU-Behörde für die Anmeldung von Unionsmarken.
- Ernsthafte Benutzung – Nutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
- Erweiterte Verkehrsgeltung – Schutz einer nicht eingetragenen Marke durch nachgewiesene Marktdurchdringung.
F
- Firmenname – Kann als Marke geschützt sein, wenn er als Herkunftshinweis dient.
- Freihaltebedürfnis – Grundsatz, nach dem bestimmte Begriffe für den allgemeinen Sprachgebrauch freigehalten werden müssen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).
G
- Generischer Begriff – Ein Begriff, der sich als allgemeine Bezeichnung etabliert hat (z. B. „Aspirin“) und nicht als Marke geschützt ist.
- Geschäftliche Bezeichnung – Unternehmenskennzeichen oder Werktitel, die ebenfalls markenrechtlichen Schutz genießen können (§ 5 MarkenG).
- Geografische Herkunftsangabe – Begriffe, die eine geografische Herkunft kennzeichnen (z. B. „Schwarzwälder Schinken“) und geschützt sein können.
H
- Hörmarke – Eine Marke, die aus einem Klang oder einer Melodie besteht.
- Hinterlegung – Begriff für die Anmeldung einer Marke beim zuständigen Markenamt.
I
- Identitätsschutz – Verbot der Nutzung eines identischen Zeichens für identische Waren/Dienstleistungen.
- IR-Marke (Internationale Registrierung) – Weltweiter Markenschutz nach dem Madrider System (WIPO).
- Individualmarke – Eine Marke, die zur Kennzeichnung einzelner Produkte oder Dienstleistungen dient.
J
- Juristische Person als Markeninhaber – Unternehmen oder Organisationen können Markeninhaber sein.
K
- Kennzeichenrecht – Sammelbegriff für Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel.
- Kennzeichnungskraft – Fähigkeit einer Marke, Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen.
- Kollektivmarke – Marke eines Verbandes zur Unterscheidung von Produkten/Dienstleistungen seiner Mitglieder.
L
- Löschung einer Marke – Kann auf Antrag oder durch Verzicht erfolgen (§§ 49-53 MarkenG).
- Lizenzvertrag – Vertrag zur Nutzung einer Marke durch Dritte gegen Gebühr.
M
- Markenamt – Behörde, die über Markeneintragungen entscheidet (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO).
- Markenart – Unterschiedliche Typen von Marken (Wortmarke, Bildmarke, etc.).
- Markeninhaber – Person oder Unternehmen, die eine Marke besitzen.
- Markenschutz – Rechtliche Absicherung einer Marke gegen unbefugte Nutzung (§ 4 MarkenG).
N
- Nachahmungsschutz – Schutz vor Nachahmung gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG.
- Nichtigkeitsklage – Klage auf Löschung einer Marke wegen Verstoßes gegen das Markenrecht.
O
- Originäre Unterscheidungskraft – Fähigkeit eines Zeichens, als Marke wahrgenommen zu werden.
- Opposition – Widerspruch gegen eine Markeneintragung durch einen Dritten (§ 42 MarkenG).
P
- Prioritätsprinzip – Der erste Anmelder einer Marke hat Vorrang.
- Produktmarke – Marke zur Kennzeichnung einzelner Produkte.
Q
- Qualitätsmarke – Marke, die bestimmte Qualitätsstandards kennzeichnet.
R
- Relative Schutzhindernisse – Eintragungshindernisse, die sich aus älteren Rechten Dritter ergeben (§ 9 MarkenG).
- Rechtsverletzung – Unbefugte Nutzung einer eingetragenen Marke (§ 14 MarkenG).
S
- Schutzdauer – Marken gelten 10 Jahre und sind unbegrenzt verlängerbar (§ 47 MarkenG).
- Schutzumfang – Der Bereich, in dem eine Marke Schutz genießt.
T
- Tastmarke – Eine Marke, die über haptische Eigenschaften wahrgenommen wird.
- Transitmarkenrecht – Schutz vor rechtswidriger Markenbenutzung im Transitverkehr.
U
- Unterlassungserklärung – Erklärung, eine Markenrechtsverletzung künftig zu unterlassen.
- Unterscheidungskraft – Fähigkeit, Waren oder Dienstleistungen eindeutig zu kennzeichnen.
V
- Verfall der Marke – Marke kann gelöscht werden, wenn sie nicht genutzt wird (§ 49 MarkenG).
- Verwechslungsgefahr – Risiko der Verwechslung mit einer älteren Marke (§ 9 MarkenG).
W
- Widerspruchsverfahren – Verfahren zur Anfechtung einer Markeneintragung.
- Wortmarke – Eine Marke, die nur aus Wörtern oder Buchstaben besteht.
Z
- Zeichenform – Die konkrete Gestaltung einer Marke.
- Zuständiges Gericht – Landgericht, das für Markenrechtsstreitigkeiten verantwortlich ist.