Jedes IP-Recht gibt dem Inhaber exklusive Besitz-/Eigentums-/Verwendungs- und Verwertungsrechte. IP-Rechte sind insoweit monopolistische Rechte und dienen dem eigenen Produktschutz und -Absatz.
Die Verletzung von IP-Rechten gibt dem Inhaber typischerweise Unterlassung., Auskunfts- und Schadensersatzansprüche. Die Kenntnis von Verletzungen durch den Rechte-Inhaber lässt sich häufig durch Überwachungsmassnahmen sichern. Der Rechtsinhaber wird quasi gesetzlich gezwungen gegen Verletzer vorzugehen, da andernfalls an sich bestehende Ansprüche verwirkt sein können. Wer bspw. fünf Jahre gegen eine Markenverletzung nicht vorgeht, dem sind Unterlassungsansprüche gegen diesen Verletzer wegen Verwirkung des Anspruchs verwehrt – sofern dies der Verletzer vorträgt.