IR-Marke nach dem Madrider Abkommen
Vorteile | Nachteile |
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Kostengünstig, denn es gelten für alle Länder einheitlich niedrige Gebühren. Eine Zurückweisung in einem Land schadet den Anmeldungen in den übrigen Länder nicht. | Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden. Eine aktuell eingetragene Basismarke ist Voraussetzung. Die Marke ist 5 Jahre an den Bestand der Basismarke gebunden. Fällt die Heimatmarke in den 5 Jahren weg, so ist die IR-Marke mit allen Ländern gelöscht. |
IR-Marke nach dem Protokoll zum Abkommen
Vorteile | Nachteile |
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Eine eingetragene Basismarke wird nicht zwingend erforderlich. Die Anmeldung der Basismarke ist ausreichend. Fällt die Basismarke weg, so können die Marken in den betroffenen Länder in nationale Marken umgewandelt werden. | Die Höhe der Gebühren kann in den unterschiedlichen Ländern variiert. Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden. |
EU-Marke
Vorteile | Nachteile |
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Die Marke muss nicht in jedem gewählten Land benutzt werden. Im Falle eines Widerspruchs trägt der Verlierer die Kosten (max. 600 EUR pro Widerspruch) | Wird die Marke wegen älterer Rechte in einem Mitgliedstaat zurückgewiesen, so fällt die gesamte EU-Marke. Ein einzelnes Land kann nicht von der Anmeldung ausgeschlossen werden. (Daher ist eine Vorabrecherche wichtig, eine nachträgliche Umwandlung ist zwar möglich, verursacht allerdings erhebliche Kosten) |