Schutzwürdige Marken können verschiedenen Formen haben, diese sind in folgende Kategorien eingeteilt:

WortmarkenBeispiel
Wörter"Pelikan" oder "Nivea"
Personen- oder Firmennamen"Bahlsen" oder "Dr. Oetker"
Buchstabenkombinationen"AEG" oder "EDEKA"
Einzelbuchstaben"T" oder "Ö"
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer"Fünfer" oder "4711"
Buchstaben-Zahlenkombinationen"sparen24"
Wortfolgen (Slogans)"Damit fahr ich gut" oder "Das bin ich mir wert"
BildmarkenBeispiel
Zweidimensionale Bilder und Abbildungen"Stern"
Wort-/BildmarkenBeispiel
Wort-/Bildkombinationen"Coca Cola" als ein Wort in einem Kreis
FarbenBeispiel
Einzelfarben
Einzelne Farben sind im Regelfall nicht schutzfähig"Orange" mit bestimmter Abmischung
Farbkombinationenfarbige Logos
Dreidimensionale FormenBeispiel
Originelle Formen Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier
Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind nicht als Marke schutzfähig.
Melodien und TonfolgenBeispiel
ErkennungsmelodieDas "Tatort"-Intro
Werbemelodie"Waschmaschinen leben länger mit Calgon"
GerücheBeispiel
Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden.Parfüm oder Duftstoff

Zur Markenameldung und Markenberatung

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*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren.
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