• Name und Anschrift des Markenanmelders und späteren Inhabers. Bei ausländischen Unternehmen ist die Angabe des Rechts erforderlich, nach welchem das Unternehmen gebildet wurde.
  • Das genaue Zeichen, Logo usw., das eingetragen werden soll (ein einzelnes Wort, eine Wort-/Bildkombination oder ähnliches – sobald die Anmeldung an das Markenamt gegangen ist, kann hier keine Änderung mehr erfolgen, sodass unbedingt das Zeichen exakt angegeben werden muss).
  • Welche Waren oder Dienstleistungen mit der Marke im Zusammenhang stehen sollen.