Markenanmeldung IR | 345,- EUR* |
---|---|
Schutzfähigkeitprüfung | |
Klasseneinteilung | |
Markenanmeldung | |
Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für 90 €* | optional |
Zur detaillierten Leistungsbeschreibung Markenanmeldung IR
Formular zur Markenanmeldung
*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren. Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Internationale Markenanmeldung – FAQ
Markenanmeldung – national, europäisch oder international?
Eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder – auf der Grundlage einer Basismarke – international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile, die vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Anmelders zu bewerten sind. Nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. Der Antrag auf internationale Registrierung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
Welche Leistungen beinhaltet eine internationale Markenanmeldung?
Wir prüfen Ihre Marke auf grundsätzliche Schutzfähigkeit. Darauf aufbauend erstellen wir eigens für Ihre Marke ein professionelles Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis für bis zu drei Klassen. Abschließend melden wir Ihre Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf in Ihrem Namen an und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung). Die Anmeldung erfolgt in bis zu drei Klassen. Sie sind Markeninhaber. (Markenanmeldung) Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB. (Überwachung)
Für welche Länder benötige ich eine internationale Markenanmeldung?
In den Ländern in denen kein Markenschutz über die Europäische Gemeinschaftsmarke oder die Internationale Registrierung erreicht werden kann, muss die Marke gesondert angemeldet werden. Die Anmeldung ist direkt bei den ausländischen Markenbehörden durch Auslandsvertreter einzureichen. Dazu zählen folgende wichtige Staaten.