Nachfolgend eine Übersicht bedeutender Gerichtsentscheidungen im Markenrecht, die grundlegende Fragen zum Markenschutz, der Nutzungspflicht, Verwechslungsgefahr und anderen Aspekten klären.
1. Bundesgerichtshof (BGH) – „STELLA“
- Aktenzeichen: I ZR 40/20
- Datum: 14. Januar 2021
- Kernaussage:
Der BGH entschied, dass für die Erklärung des Verfalls einer Marke wegen Nichtbenutzung der Zeitraum von fünf Jahren maßgeblich ist, der dem Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorausgeht. Die Darlegungs- und Beweislast für die ernsthafte Benutzung der Marke liegt beim Markeninhaber. Ein Nachweis sporadischer oder marginaler Nutzung reicht nicht aus, um den Schutz aufrechtzuerhalten.
2. Gericht der Europäischen Union (EuG) – „Big Mac“
- Aktenzeichen: T-816/17
- Datum: 15. Januar 2019
- Kernaussage:
Das EuG entschied, dass die Unionsmarke „Big Mac“ von McDonald’s teilweise gelöscht wird, da das Unternehmen die ernsthafte Nutzung der Marke in der EU nicht ausreichend nachweisen konnte. Der Fall zeigt die Wichtigkeit einer vollständigen und konsistenten Dokumentation der Markenverwendung.
3. Bundesgerichtshof (BGH) – „ÖKO-TEST-Siegel“
- Aktenzeichen: I ZR 173/16
- Datum: 12. Dezember 2019
- Kernaussage:
Der BGH urteilte, dass das „ÖKO-TEST-Siegel“ eine Marke darstellt, deren Verwendung durch Dritte nur mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgen darf. Unternehmen, die das Siegel ohne Genehmigung verwenden, begehen eine Markenverletzung.
4. Europäischer Gerichtshof (EuGH) – „Testarossa“
- Aktenzeichen: C-371/18
- Datum: 22. Oktober 2020
- Kernaussage:
Der EuGH entschied, dass Marken, die seit mehr als fünf Jahren nicht genutzt wurden, löschungsgefährdet sind. Das Urteil betonte, dass die Nutzungspflicht auch für Luxusmarken gilt und durch ernsthafte Nutzung nachzuweisen ist.
5. Bundesgerichtshof (BGH) – „Sparkassen-Rot“
- Aktenzeichen: I ZR 65/14
- Datum: 21. Juli 2016
- Kernaussage:
Der BGH stellte fest, dass eine Farbe wie das Sparkassen-Rot nur dann als Marke geschützt werden kann, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt hat und in den Augen der relevanten Verbraucher mit einer bestimmten Marke assoziiert wird.
6. Europäischer Gerichtshof (EuGH) – „Louboutin-Sohle“
- Aktenzeichen: C-163/16
- Datum: 12. Juni 2018
- Kernaussage:
Der EuGH entschied, dass die rote Sohle von Christian Louboutin als Positionsmarke schutzfähig ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Möglichkeit, einzigartige Designmerkmale als Marke zu schützen.
7. Gericht der Europäischen Union (EuG) – „Adidas-Streifen“
- Aktenzeichen: T-307/17
- Datum: 19. Juni 2019
- Kernaussage:
Das EuG entschied, dass die drei parallelen Streifen von Adidas nicht als Marke eingetragen bleiben können, da sie keine ausreichende Unterscheidungskraft erlangt haben. Das Urteil hebt die hohen Anforderungen an die Verkehrsgeltung hervor.
8. Bundesgerichtshof (BGH) – „Dachmarkenstrategie“
- Aktenzeichen: I ZR 24/19
- Datum: 18. März 2021
- Kernaussage:
Der BGH klärte, dass eine Dachmarkenstrategie, bei der mehrere Marken unter einer gemeinsamen Marke auftreten, eine Verwechslungsgefahr ausschließen muss. Überschneidungen im Portfolio können die Schutzfähigkeit gefährden.
9. Europäischer Gerichtshof (EuGH) – „Apple Store“
- Aktenzeichen: C-421/13
- Datum: 10. Juli 2014
- Kernaussage:
Der EuGH entschied, dass die Darstellung eines Ladengeschäfts (z. B. eines Apple Stores) als dreidimensionale Marke geschützt werden kann, sofern sie geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden.
10. Bundesgerichtshof (BGH) – „Schutz von Werktiteln“
- Aktenzeichen: I ZR 74/15
- Datum: 15. November 2018
- Kernaussage:
Der BGH bestätigte, dass auch Titel von Werken (z. B. Bücher, Filme) als Marken schutzfähig sein können, wenn sie unterscheidungskräftig sind und der Verkehr sie mit einem bestimmten Produkt verbindet.
Markenrecht-Urteile
Die Urteile verdeutlichen die dynamische Entwicklung des Markenrechts und die hohen Anforderungen an den Schutz und die Nutzung von Marken. Sie bieten wertvolle Leitlinien für Markeninhaber, insbesondere im Hinblick auf die Nutzungspflicht, die Verkehrsgeltung und den Schutz gegen Nachahmung. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen rechtssicher umzusetzen und Ihre Marken effektiv zu schützen.