Unionsmarke

Markenschutz national, regional, eu-weit oder international

In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab. Angenommen, Sie möchten Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat, vielleicht dort, wo sich gegenwärtig Ihr Geschäftssitz befindet, oder wo Sie ein Gewerbe betreiben möchten. Dann können Sie direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum [...]

Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain

Erstbegehungsgefahr für Verletzung einer Unionsmarke nach Erwerb einer generischen Top-Level-Domain; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsanspruchs. Ob die Verwendung einer generischen Top-Level-Domain (gTLD), deren Bestandteil eine Unionsmarke ist, zu einer Verletzung dieser Unionsmarke führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere davon ab, ob nach dem unter Verwendung der gTLD gebildeten Domainnamen sowie dem Inhalt [...]

Anmeldung von Marken als nationale Marke, Unionsmarke oder internationale Marke

Markenanmelder haben bei der Anmeldung ihrer Marke drei Möglichkeiten: Nationale Marke: Möchten Sie Ihre Marke in einem bestimmten Land oder bestimmten Ländern schützen lassen, müssen wir uns an die entsprechenden nationalen Ämter wenden. Unionsmarke/ EU-Marke: Möchten Sie Ihre Marke in allen Ländern der Europäischen Union schützen lassen, müssen wir uns an das EUIPO wenden (Amt [...]

Wie soll eine Markenanmeldung räumlich ausgedehnt werden – national, europäisch oder international?

Markenanmeldung - national, europäisch oder international? Eine nationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder - auf der Grundlage einer Basismarke - international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile, die vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Anmelders [...]

Seit März 2016 heisst das Harmonisierungsamt „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“, die Gemeinschaftsmarke „Unionsmarke“

Zum 23. März 2016 werden Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die [...]

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