Aus juristischer Sicht bedeutet das Anmelden einer Marke im Ausland, dass der Inhaber der Marke seine Rechte an dieser Marke auch in anderen Ländern schützen lassen möchte. Eine Marke ist ein Kennzeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Durch die Anmeldung einer Marke erhält der Inhaber das ausschließliche Recht, diese Marke für die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und Dritten die Verwendung dieser Marke ohne Zustimmung zu verbieten.
Wenn eine Marke im Ausland angemeldet wird, muss der Inhaber die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Landes erfüllen. Dies kann je nach Land unterschiedlich sein, da jedes Land seine eigenen Markengesetze und -verfahren hat. Die Anmeldung einer Marke im Ausland kann daher mit verschiedenen Schritten verbunden sein, wie zum Beispiel der Prüfung der Verfügbarkeit der Marke, der Einreichung von Antragsunterlagen und der Zahlung von Gebühren.
Durch die Anmeldung einer Marke im Ausland erhält der Inhaber zusätzlichen Schutz für seine Marke und kann gegen mögliche Verletzungen seiner Markenrechte vorgehen. Dies ermöglicht es dem Inhaber, seine geschäftlichen Interessen auch über die nationalen Grenzen hinweg zu schützen und seine Marke international bekannt zu machen.
Mit einer Auslandsmarken erhalten Sie Markenschutz im Ausland. Dazu gehören internationale Marken, Gemeinschaftsmarken und nationale Auslandsmarken.
Anmeldung in fast jedem Land der Welt
Sie können Ihre Marke in fast jedem Land der Welt anmelden. Sie müssen diese nur bei dem jeweiligen Markenamt registrieren. Allerdings ist dafür eine deutsche Marke Voraussetzung. Wir nennen diese Marke Basismarke.
Wenn Sie den Markenschutz im Ausland optimal nutzen möchten, so sollten Sie jedoch eine Frist beachten. Sie haben sechs Monate Zeit, nachdem Sie die Deutsche Basismarke registriert haben. Innerhalb von sechs Monaten können Sie sich den Anmeldetag der deutschen Marke auch außerhalb Deutschlands sichern.
Abgesehen von dieser Frist können Sie ebenfalls internationale Markenanmeldungen mit deutscher Basismarke beim Internationalen Markenamt anmelden.
Wir unterteilen die ausländischen Anmeldungen in verschiedene territoriale Bereiche. Es gibt neben europaweiten Markenanmeldungen auch nationale Auslandsanmeldungen sowie internationale Markenanmeldungen. In allen Bereichen sind Registrierungen einer Marke möglich.
Europäische Gemeinschaftsmarke (EU)
Wenn Sie eine EU-Gemeinschaftsmarke anmelden, erhalten Sie Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU.
Starke Marke
Was die Marke stärkt ist Folgendes: innerhalb der EU wird für alle Länder nur ein Recht auf die Marke angewendet. Das bedeutet, Sie melden die Marke für alle Mitgliedstaaten an und sparen separate Anmeldungen in jedem einzelnem Mitgliedstaat. Praktisch heißt das: Sie sparen Zeit und Geld!
Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, können Sie darüber hinaus die bereits bestehenden Rechte übernehmen, wenn Sie die Basismarke schon im Heimatland registriert haben.
Rechte auf EU-Länder ausdehnen
Mit der EU-Markenanmeldung dehnen Sie Ihre Rechte auf die EU-Länder aus.
Sie können die Europäische Gemeinschaftsmarke beim Europäischen Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien eintragen. Ihre Marke genießt anschließend Schutz in den Ländern der Europäischen Union.
Wenn Sie eine eher deutschsprachige Marke anmelden möchten, ist es wichtig zu wissen, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Daher kann eine internationale Registrierung sinnvoller sein. Wir empfehlen daher für eine europaweite Anmeldung eine nationale Basismarke nebst Internationalisierung als IR-Marke mit Bestimmungsregion EU und Schweiz. Die EU ist Mitglied des Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA).
Internationale Registrierung (IR)
Mit einer IR-Anmeldung erreichen Sie Markenschutz in allen Ländern des Madrider Abkommens gleichzeitig. Sie müssen also Ihre Marke nicht in jedem einzelnen Land extra anmelden.
Die wichtigsten Länder haben sich nämllich zur internationalen Registrierung (IR) von Marken vertraglich verpflichtet, dem „Madrider Abkommen und Protokoll“ (MMA und/oder PMMA). Ziel des Abkommens ist eine schnelle und günstige Eintragung von Marken.
Beantragen können Sie die internationale Registrierung bei der WIPO (World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) in Genf.
Für die internationale Registrierung (IR) ist eine Basismarke „zu Hause“ erforderlich.
Marken-Prüfung nicht vergessen
Genauso wie bei einer einzelnen nationalen Markenanmeldungen sollen Sie die Marke vorab prüfen. Prüfen Sie in jedem Land des Madrider Abkommens die Schutzhindernisse wie beispielsweise Rechte älterer identischer oder ähnlicher Marken und beschreibende Namen. > mehr erfahren
Ihre Marke genießt nach der Registierung Schutz bei den Mitgliedern des Madrider Abkommens und Protokolls.
Internationale Marke im Ausland
In den Ländern in denen Sie keinen Markenschutz über die Europäische Gemeinschaftsmarke oder die internationale Registrierung erreichen, müssen Sie die Marke gesondert anmelden.
Sie können die Marke bei bei den ausländischen Markenbehörden einreichen. Dafür ist jedoch ein Auslandsvertreter erforderlich. Dazu zählen folgende wichtige Staaten > weiter