Deutsche Marke
Eine Deutsche Marke bezieht sich auf eine Marke, die in Deutschland registriert ist und somit Schutz für den Markeninhaber in diesem Land bietet. Die Registrierung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.
EU-Markenanmeldung
Eine EU-Markenanmeldung bezieht sich auf eine Marke, die in der gesamten Europäischen Union (EU) geschützt ist. Die Anmeldung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und ermöglicht es dem Inhaber, seine Marke in allen Mitgliedstaaten der EU zu nutzen und vor Verletzungen zu schützen.
Internationale Registrierung (IR-Marke)
Die internationale Registrierung (IR-Marke) bezieht sich auf eine Marke, die in mehreren Ländern weltweit geschützt ist. Dieses System wird durch das Madrider Abkommen und das Protokoll zum Madrider Abkommen ermöglicht. Der Inhaber kann seine Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) anmelden und aus einer Liste von Vertragsstaaten auswählen, in denen er Schutz wünscht. Dadurch kann der Inhaber seine Marke in verschiedenen Ländern mit nur einer Anmeldung schützen lassen, was Zeit und Kosten spart.
Insgesamt bieten sowohl die Deutsche Marke als auch die EU-Markenanmeldung und die internationale Registrierung verschiedene Möglichkeiten, um den Schutz einer Marke auf nationaler oder internationaler Ebene zu gewährleisten. Die Wahl des geeigneten Schutzes hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Markeninhabers ab.