schutzunfähige Zeichen

wetter.de-App ist nicht als Werktitel schutzfähig; Apps jedoch grundsätzlich schon.

Bundesgerichtshof zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones grundsätzlich Werktitelschutz genießen können. Die Klägerin betreibt unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten [...]

Was sind absolute Schutzhindernisse?

Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. „Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. „Freihaltebedürftig“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese auch andere Wirtschaftsteilnehmer verwenden können [...]

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