wetter.de-App ist nicht als Werktitel schutzfähig; Apps jedoch grundsätzlich schon.

Bundesgerichtshof zum Werktitelschutz von Smartphone-Apps Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones grundsätzlich Werktitelschutz genießen können. Die Klägerin betreibt unter dem Domainnamen „wetter.de“ eine Internetseite, auf der sie ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten [...]