Bisher werden die überwiegende Anzahl der angemeldeten IP-Rechte ohne eine über die in der Sache liegende Zielvorstellung getätigt. Eine umfassende Strategie steht dahinter häufig nicht. So befürchten insbesondere Einzelpersonen oder KMU’s im Zusammenhang mit derartigen Strategieüberlegungen eine Bindung von Resourcen. Tatsächlich ist jedoch eine frühzeitige Strategie, möglichst vor Anmeldung, der Garant für den Erfolg des Managements der IP-Rechte – nicht zuletzt die Kostenplanung im Verhältnis zum Nutzen kann so analysiert werden.
Hat bspw. ein mittelständisches Unternehmen erstmals eine technische Erfindung getätigt, hält diese noch geheim und stellt sich vor die Frage, ob diese Erfindung als Patent angemeldet werden soll, muss in die Strategie mit einbeziehen, dass Patente veröffentlicht werden und so einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Daneben sind Anmelde- und Aufrechterhaltungskosten zu setzen. Gegenüberzustellen wäre z. B. die Alternative, dass die Erfindung auch weiterhin geheim gehalten wird und als Know-How Verwertung findet.
So könnte daran gedacht werden, für das Endprodukt aus diesem Know-How eine eigene Marke anzumelden und einzutragen, damit sich das Produkt eindeutig von Konkurrenzprodukten auch begrifflich abhebt. Welche dieser beispielhaften Varianten im konkreten Fall günstiger ist, lässt sich pauschal nicht vorhersagen. Denn ein Patent hat gegenüber dem Know-How-Schutz auch zahlreiche Vorteile, wie die für 20 Jahre (Schutzdauer) mögliche Monopolisierung der Erfindung.
Im Rahmen der Strategie spielen zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle: Die Anmeldung oder Nichtanmeldung von IP-Rechten, deren Management sowie Informationen über Schutzrechte bspw. von Konkurrenten sind jeweils Fragen, die in entsprechende Strategien einzubeziehen wären, zu vorderst dürfte in der Regel jedoch die Frage zu klären sein, wie eine rentable Verwertung des Rechts erfolgen kann. In diesem Zusammenhang müssen zeitliche und räumliche Fragen berücksichtigt werden. Wer etwa mittelfristig plant ein bestimmtes Produkt in anderen europäischen Ländern zu vertreiben, wird in der Regel gut beraten sein, nicht lediglich eine deutsche Markenanmeldung in Betracht zu ziehen, sondern die Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke. Entsprechendes gilt für den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen über das Internet möglicherweise bereits für den Firmennamen.