FAQs

Wer kann Anmelder der Marke sein?

Der Anmelder ist in jedem Fall anzugeben. Andernfalls ist die Anmeldung nicht wirksam und sichert auch nicht den Zeitrang des Anmeldetages. Anmelder kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein (§ 7 MarkenG). Die Anmelderangaben müssen Name und Anschrift umfassen. Wird die Marke für eine Firma angemeldet, so ist die im [...]

2019-08-27T13:15:05+02:00Dezember 8th, 2014|Kategorien: |

Wie erfolgt die Angabe der Wiedergabe der Marke und der Markenform?

Die Anmeldung muss in jedem Fall die Wiedergabe der Marke enthalten. Andernfalls ist die Anmeldung nicht wirksam und sichert nicht den Zeitrang des Anmeldetages. Mit jedem Antrag kann nur eine Marke angemeldet werden. Nach Einreichung des Antrags kann die angemeldete Marke nicht mehr abgeändert werden. Im Antrag ist deshalb die Marke, für die Schutz begehrt [...]

2019-08-27T13:17:55+02:00Dezember 7th, 2014|Kategorien: |

Welche Markenformen existieren?

Wortmarken (§ 7 MarkenV) sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzei-chen bestehen, die sich mit der vom DPMA verwende-ten üblichen Druckschrift darstellen lassen. Bildmarken (§ 8 MarkenV) sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen, oder aus Wörtern, die grafisch gestaltet sind. Sie bilden [...]

2019-08-27T13:18:05+02:00Dezember 6th, 2014|Kategorien: |

Was muss beim Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen stets beachtet werden?

Eine Markenanmeldung muss in jedem Fall ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden sollen. Nachdem die Anmeldung eingereicht ist, kann die Liste der Waren bzw. Dienstleistungen nicht mehr erweitert werden. Einschränkungen sind dagegen jederzeit möglich. Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich danach, für welche Waren und Dienstleistungen sie [...]

2019-08-27T13:18:19+02:00Dezember 5th, 2014|Kategorien: |

Was geschieht nach der Anmeldung?

Ist die Anmeldung beim DPMA eingegangen, wird ein Aktenzeichen vergeben. Es wird festgestellt, in welche Klassen die beanspruchten Waren und Dienstleistungen fallen und anschließend eine Empfangsbescheinigung mit einer Gebührenbenachrichtigung versandt. Die Anmeldung einer Marke, deren Anmeldetag feststeht, wird in dem elektronischen Schutzrechtsauskunftssystem veröffentlicht (§ 33 Abs. 3 MarkenG).

2019-08-27T13:18:41+02:00Dezember 4th, 2014|Kategorien: |

Was bedeutet Prüfung der Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse?

Die weitere Bearbeitung der Markenanmeldung erfolgt erst nach Zahlung der Anmeldegebühr und ggf. der Klassengebühren (§ 5 Abs. 1 PatKostG). Danach wird geprüft, ob die Anmeldung die formellen Anmeldungserfordernisse erfüllt und ob der Eintragung der Marke sog. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen (§§ 36, 37 MarkenG). Das DPMA prüft nicht, ob bereits ähnliche oder identische Marken registriert [...]

2019-08-27T13:18:50+02:00Dezember 3rd, 2014|Kategorien: |

Was können Markeninhaber gegen neue Marken unternehmen (Widerspruch)?

Nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einzulegen (§ 42 MarkenG). Wenn ein oder mehrere Widersprüche eingehen, informiert das DPMA den Inhaber der angegriffenen Marke, der dann Gelegenheit erhält, sich hierzu zu äußern. Nachdem [...]

2019-08-27T13:19:13+02:00Dezember 1st, 2014|Kategorien: |
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