Ja.

Es stellt sich unter allen Blickwinkeln als sehr empfehlenswert dar, auf die markenrechtliche Abmahnung zu reagieren. Sie müssen sogar dann reagieren, wenn Sie „nur“ eine Berechtigungsanfrage erhalten haben.

Würden Sie die Abmahnung ignorieren, besteht schlicht die Gefahr, dass ein Gegner berechtigterweise gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt und beispielsweise eine einstweilige Verfügung erhält, die ein hohes Kostenrisiko birgt. Diese Kosten müssen erst einmal getragen werden, weil sie Folgen der Nichtreaktion sind.