Das Ausfüllen des amtlichen Formulars zur Markenanmeldung oder des Online-Formulars scheint relativ einfach zu gehen. Doch die rechtlichen Fallstricke liegen im Detail. Eine zu weit gefasste Markenanmeldung kann schnell von anderen Markeninhabern als Markenverletzung abgemahnt werden. Dann drohen häufig Schadensersatzforderungen in exorbitanter Höhe. Demgegenüber sind professionell durchgeführte Markenanmeldungen schlicht der deutlich sicherere Weg. Die zugehörige Rechtsberatung durch einen Fachanwalt ist zudem keineswegs kostenintensiv. Zudem steht die Kanzlei als Vertreter im Register und bei deutschen Markenanmeldungen wird dann die Vertreteradresse aber nicht die Markeninhaber-Adresse veröffentlicht. Durch die Vertreterbestellung wissen ältere Markeninhaber auch, dass die Markenanmeldung anwaltlich begleitet wurde.
Ferner ändert sich die markenrechtliche Fallrechtsprechung quasi täglich. Nur mit der entsprechenden Kenntnis kann die Markenanmeldung aktuelle markenrechtliche Tendenzen berücksichtigen. Dies gilt keineswegs nur bei der Ausformulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, sondern auch für rechtsstrategische Fragestellungen.
Es ist mithin rechtlich keinesfalls empfehlenswert, eine Markenanmeldung selbst zu tätigen, um etwas Geld zu sparen.