Pfändung einer Domain bei der DENIC eG als Drittschuldnerin ist zulässig
Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung, mit der der DENIC (Deutsches Network Information Center) eG als Drittschuldnerin eine Übertragung oder Löschung der auf die Vollstreckungsschuldnerin registrierten Domains untersagt und die Abgabe einer Drittschuldnererklärung auferlegt wird. Beschluss BVerwG 9 B 13.19 vom 14. August 2019 ... beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil [...]