EU-Marke

Seit März 2016 heisst das Harmonisierungsamt „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“, die Gemeinschaftsmarke „Unionsmarke“

Zum 23. März 2016 werden Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft treten. Ab diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die [...]

Die Entscheidungen des EU-Markenamtes müssen eine angemessene Begründung enthalten

Die Entscheidungen des Amtes werden schriftlich abgefasst und enthalten die Gründe, auf die sie sich stützen. Diese Verpflichtung dient zwei Zwecken: Zum einen soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, den Grund für die ergriffene Maßnahme zu erfahren, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Rechte zu schützen, und zum anderen soll den Gerichten [...]

2015-02-16T17:49:37+01:00Februar 16th, 2015|Kategorien: EU-Markenrecht|Tags: , , , |
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