Im Markenschutz gibt es verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Marke rechtlich zu schützen. Die genauen Bedingungen können je nach Land und Rechtssystem variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Aspekte:

  1. Unterscheidungskraft: Eine Marke muss unterscheidungskräftig sein, das heißt, sie muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  2. Eintragungsfähigkeit: Die Marke muss für die Eintragung in das Markenregister geeignet sein. Dies bedeutet, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen wie öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen darf.
  3. Nichttäuschende Verwendung: Die Marke darf nicht irreführend oder täuschend sein hinsichtlich der Art, Qualität oder geografischen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen, für die sie verwendet wird.
  4. Keine Verwechslungsgefahr: Die Marke darf keine Verwechslungsgefahr mit bereits bestehenden Marken aufweisen, insbesondere wenn diese für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind.
  5. Rechtmäßiger Gebrauch: Um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, muss die Marke in einigen Rechtssystemen regelmäßig und rechtmäßig genutzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Markenschutz von Land zu Land unterschiedlich sein kann und dass es ratsam ist, sich von einem Fachanwalt für Markenrecht beraten zu lassen, um die spezifischen Anforderungen und Bedingungen für den Markenschutz in einem bestimmten Land zu verstehen.

Geistiges Eigentum schützen

Die Marke ist nicht nur ein wichtiges Marketinginstrument, sondern die Rechte an einer Marke sind ebenso Ihr geistiges Eigentum. Ihr Geistiges Eigentum sollten Sie unbedingt schützen.

Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister.

Die Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister schützt zwar Ihr geistiges Eigentum – Sie sollten jedoch einige Bedingungen beachten.

Absolute Schutzhindernisse durch Eintragungshindernis

Nicht alle Markenkreationen sind schutzwürdig. Manche Marken kann man einfach nicht eintragen.

Möchten Sie beispielsweise für die Ware Obst, insbesondere für Orangen den Markennamen „orange“ als Marke eintragen, so wird Ihnen das zuständige Markenamt eine Absage erteilen. Hinter dem Vorhaben verbirgt sich ein Eintragungshindernis. Das Wort „orange“ beschreibt nämlich etwas, das die Orangen ist. Die Marke wäre also beschreibend und das geht nicht, da dieses Wort frei bleiben muss für andere Obsthändler mit Orangen im Sortiment. Immerhin möchten diese damit werben aber das würde folglich nicht gehen, wenn das Wort geschützt wäre.

Das Wort in Bezug auf Obst in Form von Orangen ist also nicht schutzfähig, da nicht unterscheidend. Ein Kommunikationsdienstleister dagegen, könnte sich diesen Begriff jedoch für einen Kommunikationsdienst schützen lassen. > Klasseneinteilung

Relative Schutzhindernisse durch Markenkollision

Eine weitere Bedingung ist, dass die Marke einzigartig ist, also noch nicht geschützt ist. Eine Marke muss einmalig sein. Gibt es schon eine ähnliche oder identische Marke, so kollidieren die beiden Marken. Eine Kollision führt zu einer Markenverletzung. Verletzen Sie eine ältere Marke, so müssen Sie Ihre Marke wieder aus dem Markenregister löschen. Das kann zu finanziellen und ideellen Schäden führen.

Recherche

Um eine Kollision zu vermeiden, sollte vorab unbedingt eine Markenrecherche erfolgen. Diesen Prozedere sorgt für den nötigen Schutz, damit Sie keine älteren Rechte einer fremden Marke verletzen.

Mit der Markenrecherche gewinnen Sie einen guten Überblick über Ihre Mitbewerber. Es ist wichtig zu wissen, ob es fremde Markennutzer oder -inhaber gibt, die eine ähnliche oder identische Marke nutzen.

Eine Markenrecherche durchläuft mehrere Phasen, neben identischen Marken suchen die Detektive zunächst auch nach ähnlichen Marken in verschiedenen Registern. Idealerweise prüft im Anschluss ein Anwalt die Ergebnisse der Recherche.

Unüberwindbare Schutzhindernisse durch Sittenverstoß

Marken, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, trägt das Deutsche Patent- und Markenamt nicht in das Markenregister ein. Das können geschmacklose oder anstößige Darstellungen sein, die beispielsweise Personengruppen diskriminieren. Ebenso sind Marken, die einem staatlichen Hoheitszeichen ähnlich sehen, von der Eintragung ausgeschlossen.

Sie können Firmenname oder Produktbezeichnung nach einer Eintragung in das Markenregister über Jahre hinweg benutzten. 10 Jahre Markenschutz verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit EUR 300. Anschließend können Sie den Markenschutz beliebig verlängern. Markenschutz ist somit im Preis-/Nutzenverhältnis relativ günstig.