Möglicherweise möchten Sie den Schutzumfang Ihrer Unionsmarke ändern – sei es aus strategischen Gründen oder aufgrund externer Faktoren, beispielsweise wenn ein Wettbewerber droht, Ihr Recht anzufechten, sofern Sie den Schutzumfang Ihrer Marke nicht verringern. Bedenken Sie, dass Sie den Umfang Ihrer angegebenen Waren und Dienstleistungen nur einschränken können. Sie können ihn nicht erweitern. Die Einschränkung des Schutzumfangs Ihrer Unionsmarke nach der Eintragung wird als teilweiser Verzicht bezeichnet