Im Falle einer rechtlich zutreffenden markenrechtlichen Abmahnung müssen die Anwaltsgebühren grds erstattet werden. Allerdings ist nicht jede Abmahnung rechtlich vollumfassend zutreffend. Teils fehlt es an formalen Voraussetzungen, der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen oder auch einer Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen. Diesbezüglich hat die Rechtsprechung eine differenzierte Fallbetrachtung sich erarbeitet, die vor Abgabe einer Unterlassungserklärung geprüft werden sollte.