Ein Markenverletzungsverfahren beginnt äusserlich häufig mit einer Abmahnung wegen möglicher Markenverletzung. Auch einstweilige Verfügungsverfahren sind in Markensachen im Vergleich zu anderen Schutzrechtsarten (wie technischen Schutzrechten) sehr häufig. Auch Markenverletzungsklagen vor den Markenstreitkammern der Landgerichte, vor den Oberlandesgerichten, dem BGH oder dem EuGH sind keineswegs selten. Sie gehen zudem häufig mit Urteil und teils auch vergleichsweise aus.