Die Unionsmarke hiess früher Gemeinschaftsmarke. Beides steht für EU-Marke.
Die Unionsmarke gilt in der gesamten europäischen Union.
Das Markenanmeldeverfahren einer Anmeldung als Unionsmarke unterscheidet sich von der Anmeldung als deutsche Marke in vielen Details (u.a. wird bei der Unionsmarke das Widerspruchsverfahren vor Markeneintragung eröffnet).