Die in der Abmahnung wegen einer Markenverletzung vom Rechteinhaber gesetzten Fristen müssen grundsätzlich beachtet werden. Entgegen den typischen Angaben in der Abmahnung kommt u.U. eine kurze Fristverlägerung in Betracht.

Selbst für den Fall, dass die Abmahnung unberechtigt erscheint, empfiehlt sich die Beachtung der Fristen.