Die Entscheidungen des EU-Markenamtes müssen eine angemessene Begründung enthalten
Die Entscheidungen des Amtes werden schriftlich abgefasst und enthalten die Gründe, auf die sie sich stützen. Diese Verpflichtung dient zwei Zwecken: Zum einen soll den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, den Grund für die ergriffene Maßnahme zu erfahren, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Rechte zu schützen, und zum anderen soll den Gerichten [...]