Online-Händler ist für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn die Produktpräsentation vom Lieferanten stammt
a) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeits-rechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. b) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG [...]