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Geistiges Eigentum, Piraterie und Schutz von Marken und anderen Schutzrechten
In der heutigen globalen Wirtschaft mit ihrem hohen Wettbewerbsdruck hängt der Erfolg von Unternehmen zunehmend von ihren Ideen, ihrem Fachwissen und ihrer Innovationsfähigkeit ab. Die Nutzung von Rechten geistigen Eigentums kann dazu beitragen, diese wertvollen Ressourcen angemessen zu schützen, damit Unternehmen aus ihren Erfindungen und Geschäftserfolgen auch den entsprechenden Gewinn ziehen können. Daher ist es […]
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Online-Händler ist für ein auf seiner Internetseite eingestelltes Verkaufsangebot als Täter verantwortlich, auch wenn die Produktpräsentation vom Lieferanten stammt
a) Die in den §§ 126 ff. MarkenG enthaltenen Regelungen vermitteln nach der Novellierung des Markengesetzes durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I, S. 1191) für geografische Herkunftsangaben keinen lauterkeits-rechtlich, sondern einen kennzeichenrechtlich begründeten Schutz. b) Die Bestimmung des § 127 Abs. 1 MarkenG […]
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Wortmarke Goldbären gegen 3D-Gestaltung Goldfolie-Schokoladenbär mangels gedanklicher Ähnlichkeit keine Markenverletzung
a) Eine Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke (hier: Goldbären) und einer dreidimensionalen Gestaltung (hier: in Goldfolie eingewickelte Schokoladenfigur) ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie kann sich aber weder in klanglicher noch in bildlicher Hinsicht ergeben; vielmehr kann eine Zeichenähnlichkeit nur aus einer Ähnlichkeit im Bedeutungsgehalt folgen. b) Bei der Beurteilung der Frage der Zeichenähnlichkeit zwischen einer […]
Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind zu berücksichtigen als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Relativ, unüberwindbar, absolut – das sind die drei Adjektive, die der Fachbeschreibungen im Markenrecht dienen, sie umschreiben die Art der Schutzhindernisse. Liegt ein Schutzhinderniss vor, so kann die Marke nicht eingetragen werden.
Relative Schutzhindernisse
Wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim Patent- und Markenamt (DPMA) zu einer markenrechtlichen Kollision kommen könnte bestehen relative Schutzhindernisse.
Unüberwindbare Schutzhindernisse
Ähnelt eine Marke beispielsweise einem staatlichen Hoheitszeichen, verstößt sie gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten, so ist sie von der Eintragung ausgeschlossen. Der Fachbegriff hierfür ist unüberwindbare Schutzhindernisse.
Absolute Schutzhindernisse
Ist eine Marke grafisch nicht darstellbar oder fehlt die Unterscheidungskraft, so sind dies beispielsweise Eigenschaften, die man absolute Schutzhindernisse nennt.
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Was sind absolute Schutzhindernisse?
Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. „Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. „Freihaltebedürftig“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese auch andere Wirtschaftsteilnehmer verwenden können […]
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Was können Markeninhaber gegen neue Marken unternehmen (Widerspruch/ Löschung)?
Widerspruch gegen eingetragene/ angemeldete Marken Nach der Veröffentlichung der Eintragung der Marke haben Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken innerhalb einer Frist von drei Monaten die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung der (deutschen) Marke einzulegen (§ 42 MarkenG). Wenn ein oder mehrere Widersprüche eingehen, informiert das DPMA den Inhaber der angegriffenen Marke, der dann Gelegenheit […]
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Gebühren des DPMA bei Anmeldung oder Verlängerung einer deutschen Marke
Markengebühren im Überblick Gebührenart Euro Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 300,00 Euro Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 290,00 Euro Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) 100,00 Euro Beschleunigte Prüfung der Anmeldung 200,00 Euro Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) 750,00 […]