Eine Marke, die einfach überall bekannt ist, ist quasie der Superstar unter den Marken. Sie hat notorische Bekanntheit erreicht und wird daher Notorietätsmarke genannt. Der Begriff der „Marke“ beinhaltet nämlich Registermarken, Benutzungsmarken, Notorietätsmarken und Kollektivmarken.  >> Markenwissen

Notorietätsmarken, Benutzungsmarken und Registermarken unterscheiden

Neben der Notorietätsmarke gibt es außerdem die klasssische Registermarke und die Benutzungsmarke.

Registermarke

Entsteht eine Marke durch Registrierung, so ist es eine Registermarke.

Benutzungsmarke

Wird eine Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt und erlangt sie Verkehrsgeltung über die beteiligter Verkehrskreise hinaus, so ist sie eine Benutzungsmarke.

 

Für die Markendarstellung sind die Formvorschriften des Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich.Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

 

 

 
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    Im Markenschutz gibt es verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Marke rechtlich zu schützen. Die genauen Bedingungen können je nach Land und Rechtssystem variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Aspekte: Unterscheidungskraft: Eine Marke muss unterscheidungskräftig sein, das heißt, sie muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen…


  • Brauche ich einen Markenanwalt für eine Markenanmeldung?

    Eine Markenanmeldung ist einfach Eine Markenanmeldung – wie ein Hauskauf – erscheint nur auf den ersten Blick einfach. Tatsächlich ist die Markenanmeldung als solche auch leicht zu bewerkstelligen. Dafür muss lediglich ein bestimmtes Formular ausgefüllt werden und die Ausfüllhinweise beachtet sein. Rechtliche Fallstricke der Markenanmeldung Damit jedoch auch ein rechtlich vertretbares Markenrecht unter Berücksichtigung der…


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