Eine Marke, die einfach überall bekannt ist, ist quasie der Superstar unter den Marken. Sie hat notorische Bekanntheit erreicht und wird daher Notorietätsmarke genannt. Der Begriff der „Marke“ beinhaltet nämlich Registermarken, Benutzungsmarken, Notorietätsmarken und Kollektivmarken.  >> Markenwissen

Notorietätsmarken, Benutzungsmarken und Registermarken unterscheiden

Neben der Notorietätsmarke gibt es außerdem die klasssische Registermarke und die Benutzungsmarke.

Registermarke

Entsteht eine Marke durch Registrierung, so ist es eine Registermarke.

Benutzungsmarke

Wird eine Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt und erlangt sie Verkehrsgeltung über die beteiligter Verkehrskreise hinaus, so ist sie eine Benutzungsmarke.

 

Für die Markendarstellung sind die Formvorschriften des Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

 

 

 
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