Eine Marke, die einfach überall bekannt ist, ist quasie der Superstar unter den Marken. Sie hat notorische Bekanntheit erreicht und wird daher Notorietätsmarke genannt. Der Begriff der „Marke“ beinhaltet nämlich Registermarken, Benutzungsmarken, Notorietätsmarken und Kollektivmarken.  >> Markenwissen

Notorietätsmarken, Benutzungsmarken und Registermarken unterscheiden

Neben der Notorietätsmarke gibt es außerdem die klasssische Registermarke und die Benutzungsmarke.

Registermarke

Entsteht eine Marke durch Registrierung, so ist es eine Registermarke.

Benutzungsmarke

Wird eine Marke im geschäftlichen Verkehr genutzt und erlangt sie Verkehrsgeltung über die beteiligter Verkehrskreise hinaus, so ist sie eine Benutzungsmarke.

 

Für die Markendarstellung sind die Formvorschriften des Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

 

 

 
Markenform

Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.

 
  • Bedingungen im Markenschutz

    Im Markenschutz gibt es verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Marke rechtlich zu schützen. Die genauen Bedingungen können je nach Land und Rechtssystem variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Aspekte: Unterscheidungskraft: Eine Marke muss unterscheidungskräftig sein, das heißt, sie muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen…


  • Brauche ich einen Markenanwalt für eine Markenanmeldung?

    Eine Markenanmeldung ist einfach Eine Markenanmeldung – wie ein Hauskauf – erscheint nur auf den ersten Blick einfach. Tatsächlich ist die Markenanmeldung als solche auch leicht zu bewerkstelligen. Dafür muss lediglich ein bestimmtes Formular ausgefüllt werden und die Ausfüllhinweise beachtet sein. Rechtliche Fallstricke der Markenanmeldung Damit jedoch auch ein rechtlich vertretbares Markenrecht unter Berücksichtigung der…


  • Deutsche Marke Pipi Langstrumpf für Beherbergung von Gästen ist nicht unterscheidungskräftig und daher zu löschen.

    BPatG BESCHLUSS In der Beschwerdesache … – 2 – betreffend die Marke 301 62 491 Lösch hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. August 2016 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und den Richter am Landgericht Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des…


  • Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar.

    Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Landgericht Köln, 33 O 116/16 vom 07.03.2017 – markenmässige Benutzung …