In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab.
Angenommen, Sie möchten Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat, vielleicht dort, wo sich gegenwärtig Ihr Geschäftssitz befindet, oder wo Sie ein Gewerbe betreiben möchten. Dann können Sie direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden. Dies ist das nationale Verfahren. Vollständige Liste aller nationalen Ämter.
Falls Sie Schutz in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg möchten, können Sie die Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum einreichen, dem einzigen regionalen Amt für geistiges Eigentum in der EU, das für den Markenschutz in den drei Mitgliedstaaten zuständig ist. Dies ist das regionale Verfahren.
Falls Sie in mehreren EU-Mitgliedstaaten Schutz möchten, können Sie beim EUIPO eine Unionsmarke anmelden – dies ist das europäische Verfahren. Eine Online-Anmeldung beim EUIPO kostet 850 EUR und wird in nur einer Sprache eingereicht. Nachdem die Markenanmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen und bearbeiten wir diese, und sobald eine Eintragung erfolgt ist, kann Ihre Marke alle zehn Jahre unbefristet verlängert werden.
Das nationale, regionale und EU-System ergänzen einander und bestehen nebeneinander.
Nationale und regionale Marken benötigen Nutzer, die keinen Schutz ihrer Marken auf EU-Ebene wünschen oder brauchen.
Unionsmarken verleihen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Union, für diejenigen Nutzer, die dies wünschen.
Die vierte Möglichkeit, Markenschutz in der EU zu erlangen, ist das internationale Verfahren. Sie können Ihre nationale sowie regionale Markenanmeldung oder Unionsmarkenanmeldung nutzen, um deren Schutzumfang international auszudehnen, d. h. auf jedes Land, das das Madrider Protokoll unterzeichnet hat. Hier erfahren Sie mehr über internationale Registrierungen.