Die Benelux-Markenanmeldung erfolgt über das Benelux Office for Intellectual Property (BOIP) und deckt die Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg ab. Hier ist eine detaillierte Übersicht des Verfahrens:


1. Ablauf der Benelux-Markenanmeldung

Schritt 1: Vorbereitung der Anmeldung

  1. Markenart bestimmen:
    • Wortmarke: Besteht nur aus Buchstaben, Zahlen oder Zeichen.
    • Bildmarke: Besteht aus grafischen Elementen, Logos oder Designs.
    • Kombinierte Marke: Kombination aus Wort- und Bildelementen.
    • Andere Markenarten: 3D-Marken, Klangmarken, Farbmarken.
  2. Klassifizierung:
    • Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß der Nizza-Klassifikation.
    • Es werden Gebühren für zusätzliche Klassen erhoben.
  3. Recherche (optional):
    • Identitätsrecherche: Suche nach identischen Marken im Benelux-Register.
    • Ähnlichkeitsrecherche: Analyse potenzieller Konflikte mit ähnlichen Marken.

Schritt 2: Anmeldung

  1. Einreichung:
    • Online über das BOIP-Portal oder schriftlich.
    • Gebühren:
      • Grundgebühr (1 Klasse): 248 € (online), 290 € (schriftlich).
      • Jede zusätzliche Klasse: 40 €.
  2. Angaben erforderlich:
    • Name und Anschrift des Anmelders.
    • Beschreibung der Marke und ihrer Klasse(n).
    • Markenabbildung (bei Bild- oder Kombimarken).

Schritt 3: Prüfung durch das BOIP

  1. Formale Prüfung:
    • Überprüfung der Vollständigkeit und Korrektheit der Anmeldung.
    • Dauer: 1–2 Wochen.
  2. Prüfung auf absolute Schutzhindernisse:
    • Das BOIP prüft, ob die Marke unterscheidungskräftig ist und keine beschreibenden oder täuschenden Angaben enthält.
    • Dauer: 4–6 Wochen.

Schritt 4: Veröffentlichung

  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke veröffentlicht, um die Widerspruchsfrist einzuleiten.
  • Dauer: 2–3 Wochen nach Abschluss der Prüfung.

Schritt 5: Widerspruchsfrist

  • Dritte können innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
  • Grundlage für Widersprüche:
    • Ältere eingetragene Markenrechte.
    • Verwechslungsgefahr.
  • Wird kein Widerspruch eingelegt, erfolgt die Eintragung.

Schritt 6: Eintragung

  • Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Marke in das Benelux-Register eingetragen.
  • Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Anmeldetag.

2. Dauer des Verfahrens

Ohne beschleunigtes Verfahren

  • Standardverfahren: Ca. 3–4 Monate bis zur Eintragung (bei reibungslosem Ablauf und keinem Widerspruch).

Mit beschleunigtem Verfahren

  • Beschleunigte Prüfung: Auf Antrag kann die Prüfung innerhalb von 1 Monat abgeschlossen werden.
  • Dauer der gesamten Eintragung: Ca. 2 Monate (abhängig von der Widerspruchsfrist).

3. Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren

  • Gebühr: Zusätzliche Zahlung für die Beschleunigung.
  • Voraussetzungen:
    • Korrekte und vollständige Angaben.
    • Kein kompliziertes Markendesign oder unklare Beschreibung der Waren-/Dienstleistungsklassen.
    • Keine komplexen rechtlichen Fragen zur Schutzfähigkeit der Marke.

4. Besonderheiten und Vorteile der Benelux-Markenanmeldung

  1. Kosteneffizient:
    • Einmalige Anmeldung für drei Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
    • Günstiger als separate nationale Anmeldungen.
  2. Geringer Verwaltungsaufwand:
    • Einheitliche Verwaltung der Marke über das BOIP.
  3. Option für spätere Erweiterung:
    • Internationale Markenanmeldung über das Madrider System auf Basis der Benelux-Marke möglich.

5. Unterstützung durch Markenanwälte

  1. Vor der Anmeldung:
    • Beratung zur Markenstrategie und Wahl der Schutzklassen.
    • Durchführung von Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen.
  2. Während der Anmeldung:
    • Erstellung und Einreichung der Unterlagen.
    • Überwachung des Verfahrens und Behebung möglicher Beanstandungen.
  3. Nach der Eintragung:
    • Überwachung neuer Markenanmeldungen auf mögliche Konflikte.
    • Beratung zu Verlängerungen (alle 10 Jahre) und Schutzstrategien.

Beneluxmarke

Die Anmeldung einer Benelux-Marke ist effizient und bietet einen kostengünstigen Schutz in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Das Verfahren dauert im Standardverfahren ca. 3–4 Monate, kann aber durch ein beschleunigtes Verfahren auf ca. 2 Monate verkürzt werden. Markenanwälte können durch Recherche, korrekte Anmeldung und strategische Beratung wesentlich zur erfolgreichen und schnellen Eintragung beitragen.