Bevor ein Markeninhaber eine Markenabmahnung ausspricht, sollte er sorgfältig prüfen und vorbereitende Schritte unternehmen, um rechtlich abgesichert zu sein und unnötige Risiken zu vermeiden. Eine Markenabmahnung ist eine Aufforderung an eine andere Partei, eine mutmaßliche Markenrechtsverletzung zu unterlassen, und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
1. Markenrechte überprüfen
- Schutzumfang prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Marke ordnungsgemäß registriert ist und der Schutzbereich (Waren- und Dienstleistungsklassen) die beanstandete Nutzung abdeckt.
- Markenschutzstatus: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Marke noch gültig ist (Schutzdauer beachten, ggf. verlängern).
2. Verletzung feststellen
- Vergleich der Zeichen: Prüfen Sie, ob das verletzende Zeichen mit Ihrer Marke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist.
- Gleiche oder ähnliche Waren/Dienstleistungen: Überlegen Sie, ob die fremde Nutzung in denselben oder ähnlichen Klassen erfolgt.
- Unlauterer Rufausnutzungsschutz: Bei bekannten Marken auch außerhalb der eingetragenen Klassen prüfen, ob eine unlautere Rufausnutzung oder Verwässerung vorliegt.
3. Beweise sichern
- Sammeln Sie Beweise für die mutmaßliche Verletzung, z. B.:
- Screenshots von Webseiten.
- Fotos von Produkten oder Verpackungen.
- Werbung oder Social-Media-Posts.
- Stellen Sie sicher, dass die Beweise eindeutig belegen, wer der Verletzer ist und wie die Marke verwendet wird.
4. Markenrecherche
- Überprüfen Sie, ob der mutmaßliche Verletzer möglicherweise selbst Markenrechte angemeldet hat.
- Prüfen Sie, ob die Nutzung durch den Verletzer durch bestehende Rechte (z. B. ältere Markenrechte) gerechtfertigt sein könnte.
5. Abmahnfähige Rechtsverletzung prüfen
- Verhältnismäßigkeit: Stellen Sie sicher, dass die Abmahnung nicht überzogen oder rechtsmissbräuchlich ist. Eine ungerechtfertigte Abmahnung kann Gegenansprüche auslösen.
- Keine Einwilligung: Vergewissern Sie sich, dass Sie nicht zuvor zugestimmt haben, dass die Marke in dieser Weise genutzt wird.
6. Rechtliche Beratung einholen
- Ein Fachanwalt für Markenrecht sollte konsultiert werden, um die Erfolgsaussichten der Abmahnung und mögliche Risiken zu bewerten.
- Ein Anwalt kann auch eine rechtssichere Abmahnung formulieren.
7. Kosten kalkulieren
- Berücksichtigen Sie die Kosten, die durch die Abmahnung entstehen können, z. B. Anwaltskosten.
- Überlegen Sie, ob eine Einigung oder ein außergerichtlicher Vergleich eine kostengünstigere Lösung darstellt.
8. Abmahnung formulieren
Die Abmahnung sollte:
- Eine klare Darstellung der Verletzung enthalten.
- Auf Ihre Markenrechte und deren Schutzbereich hinweisen.
- Eine Frist setzen, bis wann die Verletzung zu unterlassen ist.
- Eine Unterlassungserklärung enthalten, die der Verletzer unterschreiben muss, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
9. Alternativen zur Abmahnung prüfen
- In manchen Fällen ist es sinnvoll, vor der Abmahnung eine informelle Kontaktaufnahme zu versuchen, z. B. durch ein Gespräch oder ein Schreiben, um die Angelegenheit einvernehmlich zu klären.
- Alternativ kann auch ein gerichtliches Verfahren angestrebt werden, z. B. eine einstweilige Verfügung.
Markenabmehnung:
Eine Markenabmahnung ist ein mächtiges, aber sensibles Werkzeug. Markeninhaber sollten vorab sicherstellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abmahnung rechtlich korrekt formuliert wird. Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt ist dringend zu empfehlen, um rechtliche Fehler und potenzielle Gegenansprüche zu vermeiden.