Eine Schutzrechtsverletzung kann in erster Linie auf zivilrechtlichem Wege verfolgt werden, das heisst, es wird Markenverletzungsklage vor den Markenstreitkammern der Landgerichte erhoben.

Wegen des Anwaltszwanges im gerichtlichen Verfahren müssen Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt einbeziehen. Im Markenverletzungsverfahren werden zumindest die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

Unterlassungsanspruch
Beseitigungsanspruch (Vernichtungsanspruch)
vermögensrechtliche Ansprüche/ Schadesersatz
Auskunftsansprüche

Am Ende des Markenprozesses trägt in der Regel der Unterliegende die Kosten.