Der Zivilprozess kennt u.a. sogenannte Klageverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren.

Mit einem normalen Klageverfahren können alle Ansprüche durchgesetzt werden. Klageverfahren benötigen jedoch Zeit, nämlich ca. 6 Monate bis ca. 2 Jahre für eine Instanz. Das kann zu erheblichen Schäden führen. Um die Verfahrensdauer zu verringern, können einige Ansprüche (z.B. auf Unterlassung) auch im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsegesetzt werden. Dieses einstweilige Verfügungsverfahren dauert ca. 2 Wochen bis ca. 3 Monate bis zur ersten Entscheidung. Mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren kann ein einstweiliger/ vorläufiger Rechtsschutz erzielt werden.

Vorteil des eV-Verfahrens ist dessen Schnelligkeit und Effizienz. Hauptnachteil dessen lediglich summarische Prüfung. Statt Beweise werden Glaubhaftmachungsmittel verwendet, die ihrerseits nicht immer vergleichbar belastbar sind. Zudem können einstweilige Verfügungen aufgehoben werden.