Wenn jemand eine eingetragene Marke ohne Erlaubnis nutzt, kann der Markeninhaber Schadensersatz verlangen. Das bedeutet, dass derjenige, der die Marke verletzt hat, dem Eigentümer der Marke Geld zahlen muss, um den entstandenen Schaden auszugleichen.


Wie wird der Schaden berechnet?

Es gibt drei Methoden, um den Schadensersatz zu berechnen. Der Markeninhaber kann sich eine davon aussuchen:

1. Konkreter Schaden (tatsächlicher Verlust)

👉 Hier wird berechnet, wie viel Geld der Markeninhaber verloren hat, weil jemand anderes seine Marke benutzt hat.
Beispiel: Ein Unternehmen verkauft gefälschte „Nike“-Schuhe. Nike kann berechnen, wie viele echte Schuhe es deswegen weniger verkauft hat und den entgangenen Gewinn fordern.

2. Fiktive Lizenzgebühr (was hätte gezahlt werden müssen?)

👉 Der Verletzer muss so viel zahlen, wie er gezahlt hätte, wenn er die Marke rechtmäßig lizenziert hätte.
Beispiel: Eine Firma benutzt „Coca-Cola“ als Namen für eine neue Limonade. Coca-Cola kann verlangen, dass diese Firma nachträglich die Lizenzgebühr zahlt, die sie offiziell für die Nutzung hätte zahlen müssen.

3. Verletzergewinn (alles, was der Täter verdient hat)

👉 Der Markeninhaber kann verlangen, dass derjenige, der die Marke verletzt hat, seinen gesamten Gewinn aus der Nutzung der Marke herausgibt.
Beispiel: Ein Geschäft verkauft T-Shirts mit „Adidas“-Logo und verdient damit 100.000 €. Adidas kann diesen Gewinn als Schadensersatz verlangen.


Wann muss der Verletzer zahlen?

  • Wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (also wusste oder hätte wissen müssen, dass die Marke geschützt ist).
  • Auch Unterlassung und Vernichtung von Produkten sind möglich (neben dem Schadensersatz kann verlangt werden, dass alle illegalen Produkte zerstört werden).

💡 Fazit: Wer eine fremde Marke verletzt, kann auf hohen Schadensersatz verklagt werden – entweder für den entgangenen Gewinn des Markeninhabers, eine fiktive Lizenzgebühr oder den eigenen Gewinn aus der rechtswidrigen Nutzung.