Namen können als Wortmarken, Logos als Bildmarken geschützt werden.

Eine Kombination von Wort- und Bildbestandteilen kann als Wort-/Bildmarke angemeldet werden.

Da Wortmarken aus mehreren Wörtern bestehen können, können Sie sich auch einen Werbeslogan schützen lassen. Allerdings benötigt auch der Slogan unterscheidungskraft. Zudem ist die Eintragungspraxis der Ämter uneinheitlich und teils eher restrektiv.