1. Konkreter Schaden des Markeninhabers

  • Beispiel:
    • Ein Markeninhaber verkauft Sportbekleidung unter einer geschützten Marke. Aufgrund der Nutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Konkurrenten sinkt sein Umsatz um 50.000 €.
    • Gleichzeitig entstehen ihm zusätzliche Kosten für Werbemaßnahmen, um den Schaden zu begrenzen, in Höhe von 10.000 €.
    • Schadensersatzforderung:
      • Umsatzverlust: 50.000 €
      • Zusatzkosten: 10.000 €
      • Gesamtschaden: 60.000 €

2. Herausgabe des Verletzergewinns

  • Beispiel:
    • Ein Unternehmen verkauft gefälschte Taschen mit einem ähnlichen Logo einer Luxusmarke. Der Verletzer erzielt einen Umsatz von 200.000 € mit einer Gewinnmarge von 25 %.
    • Berechnung:
      • Gewinn = 200.000 € × 25 % = 50.000 €
      • Schadensersatzforderung:
        • Der Verletzer muss den Gewinn in Höhe von 50.000 € an den Markeninhaber herausgeben.

3. Fiktive Lizenzgebühr

  • Beispiel:
    • Ein Dritter nutzt eine Marke für eine Werbekampagne, ohne eine Lizenz einzuholen. Unter normalen Umständen hätte der Markeninhaber eine Lizenzgebühr von 10 % des Umsatzes verlangt.
    • Der Umsatz der Kampagne beträgt 500.000 €.
    • Berechnung:
      • Lizenzgebühr = 500.000 € × 10 % = 50.000 €
      • Schadensersatzforderung:
        • Der Markeninhaber fordert 50.000 € als fiktive Lizenzgebühr.

4. Fälle mit kombinierter Berechnung

Manchmal kombiniert ein Gericht mehrere Ansätze, insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen oder wenn mehrere Ansprüche zusammenfließen.

  • Beispiel:
    • Ein Markeninhaber stellt fest, dass ein Wettbewerber durch die Nutzung einer ähnlichen Marke einen Umsatz von 300.000 € erzielt hat und dadurch der eigene Umsatz um 80.000 € gesunken ist.
    • Gleichzeitig hätte eine Lizenzgebühr von 8 % auf den Umsatz des Verletzers bestanden.
    • Berechnung:
      • Verletzergewinn: 300.000 € × 25 % Gewinnmarge = 75.000 €
      • Umsatzverlust: 80.000 €
      • Lizenzgebühr: 300.000 € × 8 % = 24.000 €
      • Schadensersatzforderung (höchster Wert): 80.000 € (da dieser Betrag den größten Schaden belegt).

5. Beispiele aus der Praxis

Luxusuhrenhersteller:

  • Ein Anbieter von Nachbildungen eines Luxusuhrenherstellers erzielt einen Umsatz von 500.000 €.
  • Das Gericht verurteilt den Anbieter zur Herausgabe des Gewinns in Höhe von 150.000 €.
  • Zusätzlich wird eine Lizenzgebühr von 10 % des Umsatzes (50.000 €) eingefordert, sodass sich der Gesamtbetrag auf 200.000 € beläuft.

Modeindustrie:

  • Ein Markeninhaber der Modebranche verklagt einen Wettbewerber wegen der Nutzung eines ähnlichen Logos. Der entgangene Gewinn wird auf 1 Mio. € geschätzt, und das Gericht spricht den vollen Betrag als Schadensersatz zu.

Schadensersatz bei bekannten Marken

Bei bekannten Marken kann der Schadensersatz aufgrund des erweiterten Schutzes nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG deutlich höher ausfallen:

  • Beispiel: Ein Unternehmen nutzt die Marke „Coca-Cola“ für eine Werbekampagne, ohne Lizenz. Aufgrund des Imageschadens und der hohen Bekanntheit der Marke wird der Schaden auf 500.000 € geschätzt, und das Gericht spricht diese Summe zu.

Zusammenfassung der Schadensersatzsummen

Berechnungsmethode Typischer Schadensersatz Beispiele
Konkreter Schaden 10.000–1.000.000 € Entgangener Gewinn eines Markeninhabers.
Verletzergewinn 5.000–500.000 € Gewinnabschöpfung bei Fälschungen oder Nachahmungen.
Fiktive Lizenzgebühr 1.000–100.000 € Unlizenzierte Nutzung von Marken in Werbung.
Bekannte Marken 100.000–5.000.000 € Rufausnutzung und Imageschäden.

Mit diesen Beispielen wird deutlich, wie der Schadensersatz im Einzelfall variiert. Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Beweisführung, der Auswahl der Berechnungsmethode und der Durchsetzung der Ansprüche.