1. Konkreter Schaden des Markeninhabers
- Beispiel:
- Ein Markeninhaber verkauft Sportbekleidung unter einer geschützten Marke. Aufgrund der Nutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Konkurrenten sinkt sein Umsatz um 50.000 €.
- Gleichzeitig entstehen ihm zusätzliche Kosten für Werbemaßnahmen, um den Schaden zu begrenzen, in Höhe von 10.000 €.
- Schadensersatzforderung:
- Umsatzverlust: 50.000 €
- Zusatzkosten: 10.000 €
- Gesamtschaden: 60.000 €
2. Herausgabe des Verletzergewinns
- Beispiel:
- Ein Unternehmen verkauft gefälschte Taschen mit einem ähnlichen Logo einer Luxusmarke. Der Verletzer erzielt einen Umsatz von 200.000 € mit einer Gewinnmarge von 25 %.
- Berechnung:
- Gewinn = 200.000 € × 25 % = 50.000 €
- Schadensersatzforderung:
- Der Verletzer muss den Gewinn in Höhe von 50.000 € an den Markeninhaber herausgeben.
3. Fiktive Lizenzgebühr
- Beispiel:
- Ein Dritter nutzt eine Marke für eine Werbekampagne, ohne eine Lizenz einzuholen. Unter normalen Umständen hätte der Markeninhaber eine Lizenzgebühr von 10 % des Umsatzes verlangt.
- Der Umsatz der Kampagne beträgt 500.000 €.
- Berechnung:
- Lizenzgebühr = 500.000 € × 10 % = 50.000 €
- Schadensersatzforderung:
- Der Markeninhaber fordert 50.000 € als fiktive Lizenzgebühr.
4. Fälle mit kombinierter Berechnung
Manchmal kombiniert ein Gericht mehrere Ansätze, insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen oder wenn mehrere Ansprüche zusammenfließen.
- Beispiel:
- Ein Markeninhaber stellt fest, dass ein Wettbewerber durch die Nutzung einer ähnlichen Marke einen Umsatz von 300.000 € erzielt hat und dadurch der eigene Umsatz um 80.000 € gesunken ist.
- Gleichzeitig hätte eine Lizenzgebühr von 8 % auf den Umsatz des Verletzers bestanden.
- Berechnung:
- Verletzergewinn: 300.000 € × 25 % Gewinnmarge = 75.000 €
- Umsatzverlust: 80.000 €
- Lizenzgebühr: 300.000 € × 8 % = 24.000 €
- Schadensersatzforderung (höchster Wert): 80.000 € (da dieser Betrag den größten Schaden belegt).
5. Beispiele aus der Praxis
Luxusuhrenhersteller:
- Ein Anbieter von Nachbildungen eines Luxusuhrenherstellers erzielt einen Umsatz von 500.000 €.
- Das Gericht verurteilt den Anbieter zur Herausgabe des Gewinns in Höhe von 150.000 €.
- Zusätzlich wird eine Lizenzgebühr von 10 % des Umsatzes (50.000 €) eingefordert, sodass sich der Gesamtbetrag auf 200.000 € beläuft.
Modeindustrie:
- Ein Markeninhaber der Modebranche verklagt einen Wettbewerber wegen der Nutzung eines ähnlichen Logos. Der entgangene Gewinn wird auf 1 Mio. € geschätzt, und das Gericht spricht den vollen Betrag als Schadensersatz zu.
Schadensersatz bei bekannten Marken
Bei bekannten Marken kann der Schadensersatz aufgrund des erweiterten Schutzes nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG deutlich höher ausfallen:
- Beispiel: Ein Unternehmen nutzt die Marke „Coca-Cola“ für eine Werbekampagne, ohne Lizenz. Aufgrund des Imageschadens und der hohen Bekanntheit der Marke wird der Schaden auf 500.000 € geschätzt, und das Gericht spricht diese Summe zu.
Zusammenfassung der Schadensersatzsummen
Berechnungsmethode | Typischer Schadensersatz | Beispiele |
---|---|---|
Konkreter Schaden | 10.000–1.000.000 € | Entgangener Gewinn eines Markeninhabers. |
Verletzergewinn | 5.000–500.000 € | Gewinnabschöpfung bei Fälschungen oder Nachahmungen. |
Fiktive Lizenzgebühr | 1.000–100.000 € | Unlizenzierte Nutzung von Marken in Werbung. |
Bekannte Marken | 100.000–5.000.000 € | Rufausnutzung und Imageschäden. |
Mit diesen Beispielen wird deutlich, wie der Schadensersatz im Einzelfall variiert. Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Beweisführung, der Auswahl der Berechnungsmethode und der Durchsetzung der Ansprüche.