Dossier zu DPMAmarken

Nach der Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte im Bereich Patente, Gebrauchsmuster, Topografien führt das Deutsche Patent- und Markenamt zum 23. März 2015 die Elektronische Schutzrechtsakte auch für Marken und Geografische Herkunftsangaben – DPMAmarken (neu) – ein.
Vorteile der vollelektronischen Bearbeitung im Markenbereich sind die

  • zügigeren Bearbeitungs- und Benachrichtigungszeiten
  • komfortable Einsicht in die Akten eingetragener Marken über das Internet – voraussichtlich 2016

Für die Umstellung am 23. März 2015 sind vorab aufwändige Vorarbeiten erforderlich, die einen möglichst reibungslosen Übergang zur vollelektronischen Bearbeitung im Markenbereich gewährleisten sollen. Diese Vorarbeiten starten bereits am 23. Februar 2015.

Leider kommt es während der Umstellungsphase zu einigen, nicht vermeidbaren Einschränkungen. Zudem ändern sich aufgrund der Einführung der Elektronischen Schutzrechtsakte auch einzelne Verfahrensabläufe im DPMA. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
ab 16. Februar 2015 gilt:


ab 23. Februar 2015 gilt:

für den Zeitraum vom 23. Februar bis 22. März 2015 gilt: