Das Deutsche Patent- und Markenamt wird am 23. März 2015 die Elektronische Schutzrechtsakte für Marken und Geografische Herkunftsangaben einführen.

Mit dem weiterentwickelten IT-System DPMAmarken werden künftig auch alle Verfahren in Markensachen und zu Geografischen Herkunftsangaben – wie bereits bei Patenten und Gebrauchsmustern – vollständig elektronisch bearbeitet. Auch an einer Markenakte können dann mehrere Verfahrensschritte gleichzeitig vorgenommen werden. Interne Registraturarbeiten, Botenwege sowie Post- und Aktentransporte zwischen den Dienststellen und -gebäuden entfallen weitgehend. Für die Anmelderinnen und Anmelder sowie für andere Beteiligte sind zügigere Bearbeitungs- und Benachrichtigungszeiten von Vorteil. Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 wird schrittweise eine komfortable Akteneinsicht in die Akten eingetragener Marken über das Internet ermöglicht.