Nach Themen sortierte Urteile – zumindest in Leitsätzen – sind auf den folgenden Seiten dargestellt. Neben den Leitsätzen finden sich teils Sachverhaltszusammenfassungen sowie Urteilsanmerkungen. Anmerkungen geben unsere Auffassung wieder und können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bedenken Sie bitte stets, dass jedem Urteil, selbst einem höchstrichterlichen, ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel weder möglich noch sinnvoll. Vielmehr erscheint häufig eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts geboten.

Bisher haben wir die nachfolgenden Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) hinterlegt:

  1. BGH BONUS II (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2002 – I ZB 10/99 – Bundespatentgericht) – „BONUS“ ist grundsätzlich als Marke in Deutschland eintragbar…
  2. EuGH Farbmarke (Urteil des EuGH vom – Az.: C-104/01 – Farbmarke Orange)…
  3. BPatG Alarm24 (Beschluss vom 14. Juli 2004 – 25 W pat 280/01) – Der Zusatz „24“ ändert nichts daran, dass allgemein gebräuchliche Begriffe – mit oder ohne „24“ – nicht als Marke in Deutschland monopolisierbar sind (Achtung: Einzelfallentscheidung; es existieren zahlreiche eingetragene „24“-Marken)
  4. BGH I ZR 34/02 (vom 20. Januar 2005) – Staubsaugerfiltertüten (eine mit der notwendigen Benutzung einer fremden Marke als Hinweis auf die Bestimmung der eigenen Ware verbundene Verwechslungsgefahr reicht als solche noch nicht aus, um die Benutzung als Verstoß gegen die guten Sitten i.S. des § 23 MarkenG erscheinen zu lassen)…
  5. BGH I ZR 159/02 (vom 3. Februar 2005) – Lila-Postkarte: Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein…
  6. Der EuGH (C-120/04 – Life./. Thomson Life vom 6.10.2005) hat die bisherige Rechtsprechung des BGH zum Thema „Prägetheorie“ im konkreten Fall in Frage gestellt – wie der BGH selbst im Ergebnis bereits in seiner Blendax Pep-Entscheidung: Bei identischen Waren oder Dienstleistungen kann eine Verwechslungsgefahr bestehen, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält…
  7. BGH I ZB 86/05 (vom 5. Oktober 2006) – Farbmarke gelb/grün II: Eine grafischen Darstellbarkeit fehlt jedenfalls, wenn sie keine Angaben zu einer systematischen Anordnung der Farben Gelb und Grün enthält, sondern im Gegenteil eine beliebige Farbanordnung beansprucht…
  8. Nach BGH I ZR 137/04 (vom 19. Juli 2007) – Euro Telekom stellt das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt…

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