Deutsche Marke Pipi Langstrumpf für Beherbergung von Gästen ist nicht unterscheidungskräftig und daher zu löschen.

BPatG BESCHLUSS In der Beschwerdesache … - 2 - betreffend die Marke 301 62 491 Lösch hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 2. August 2016 durch die Vorsitzende Richterin Klante, den Richter Hermann und den Richter am Landgericht Dr. Söchtig beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des [...]