Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar.

Die Verwendung einer Marke auf einem Lageplan, zur örtlichen Beschreibung eines Messestandes, stellt keine markenmäßige Benutzung dar. Landgericht Köln, 33 O 116/16 vom 07.03.2017 – markenmässige Benutzung … […]