Wo Rechte gewährt werden, existieren auch Pflichten.

Mit einer eingetragenen Marke haben Sie einen wichtigen rechtlichen Grundstein gelegt, um Ihre Marke als solche in Ihrem Zielmarkt aufzubauen. Allerdings müssen Sie Ihre Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen auch benutzen, denn andernfalls kann die Marke gelöscht werden. Der Sinn Ihrer Marke muss auch darin bestehen, Ihre Waren und Dienstleistungen von denen Ihrer Mitwettbewerber im Markt zu unterscheiden. Deshalb muss Ihre Marke benutzt werden.

Wenn Sie Ihre Marke nicht benutzen, laufen Sie Gefahr, aus Ihrer Marke keine Rechte mehr herleiten zu können und Dritte können Ihre Marke aufgrund der Nichtbenutzung angreifen. Die Markenbenutzung muss innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung erfolgen und diese Benutzung darf nicht mehr als fünf Jahre lang unterbrochen werden. In den ersten fünf Jahren verfügen deutsche und europäische Marken also über eine Benutzungsschonfrist.