Internationale Marken, Gemeinschaftsmarken und nationale Auslandsmarken

Marken können nahezu in jedem Land der Welt bei den jeweiligen Markenämtern registriert werden. Grundlage für eine Anmeldung im Ausland ist häufig eine deutsche Marke. Der Markenrechtler nennt diese „Basismarke“.

Innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung der deutschen Marke ist es möglich, den Markenschutz auf weitere Länder auszudehnen und dabei den Anmeldetag der deutschen Marke auch in diesen Ländern zu sichern.

Unabhängig hiervon können internationale Markenanmeldungen mit deutscher Basismarke beim Internationalen Markenamt erfolgen.

Zudem können europaweite Markenanmeldungen sowie nationale Auslandsanmeldungen ausgebracht werden.

Internationale Registrierung (IR)

Die wichtigsten Länder haben sich zur internationalen Registrierung (IR) von Marken vertraglich verpflichtet, dem „Madrider Abkommen und Protokoll“ (MMA und/oder PMMA). Ziel ist eine schnelle und günstige Eintragung von Marken.

Eine IR-Anmeldung erwirkt gleichzeitig Markenschutz in den benannten Ländern des Madrider Abkommens statt vieler separater Anmeldung in jedem einzelnem Land. Der Antrag auf internationale Registrierung muss bei der WIPO (World Intellectual Property Organization – Weltorganisation für gewerblichen Rechtsschutz) in Genf gestellt werden.

Eine Basismarke im „Heimatland“ ist Voraussetzung. Die Vorabprüfung einer Marke findet wie bei einer einzelnen nationalen Markenanmeldungen statt. In jedem Land des Madrider Abkommens sind die Schutzhindernisse zu prüfen wie z.B. Rechte älterer identischer oder ähnlicher Marken und beschreibende Namen.

Mitglieder des Madrider Abkommens und Protokolls

Vergleichstabelle (IR) – (EU)

Europäische Gemeinschaftsmarke (EU)

Durch die Anmeldung einer EU-Gemeinschaftsmarke erhält der Markeninhaber Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU. Innerhalb der EU wird für alle Länder nur ein Recht auf die Marke angewendet. Dies stärkt den Markenschutz. Eine Anmeldung für alle Mitgliedstaaten erspart dem Markeninhaber separate Anmeldungen in jedem einzelnem Mitgliedstaat, das spart Zeit und Geld. Der Markeninhaber kann außerdem bei der Anmeldung einer EU-Marke (die als Basismarke schon in seinem Heimatland registriert ist) die bereits bestehenden Rechte geltend machen. Diese werden nämlich auf die übrigen Länder ausgeweitet. Die Europäische Gemeinschaftsmarke ist beim Europäischen Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien einzutragen.

Länder der Europäischen Union

Bitte beachten Sie für den Fall einer eher deutschsprachigen Marke, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und daher in der Regel eine internationale Registrierung nach Ziffer 1 dieses Formulars sinnvoller ist.

Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in 3 Klassen beträgt 750,– EUR (bei elektronischer Anmeldung). Bei Eintragung der Gemeinschaftsmarke werden (bei drei Klassen) nochmals 850 EUR Amtsgebühren fällig. Unsere Gebühren können Sie entweder unserem Leistungsverzeichnis entnehmen oder nach Einsendung des Formulars durch uns (einschließlich Amtsgebühren) berechnen lassen.

Die EU ist Mitglied des PMMA. Im Allgemeinen empfiehlt sich für eine europaweite Anmeldung eine nationale Basismarke nebst Internationalisierung als IR-Marke mit Bestimmungsregion EU und Schweiz.

Vergleichtabelle (IR) – (EU)
Zur EU Markenanmeldung

Internationale Marke im Ausland

In den Ländern in denen kein Markenschutz über die Europäische Gemeinschaftsmarke oder die Internationale Registrierung erreicht werden kann, muss die Marke gesondert angemeldet werden. Die Anmeldung ist direkt bei den ausländischen Markenbehörden durch Auslandsvertreter einzureichen.

Dazu zählen folgende wichtige Staaten

Wir verfügen über weltweite Kontakte. Die hierbei entstehenden Kosten sind von Land zu Land unterschiedlich.

Zur Markenameldung und Markenberatung

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*Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und für den Fall der Markenanmeldung zzgl. amtlichen Gebühren.
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