Die Abgabe der Unterlassungserklärung soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung des Unterlassungsanspruches vermeiden. Dazu muss bei Vorliegen von Widerholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer typischen Vertragstrafe von 5001-6000 EUR abgegeben werden, oder eine solche nach Hamburger Brauch formuliert sein (Höhe variable, ggfs gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit).