Deutsche Marken entstehen normalerweise durch Eintragung im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Unter bestimmten Umständen kann Markenschutz durch Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich z. B. in dem Zeitpunkt, in dem der Begriff so bekannt ist, dass er “Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.