Mit einer markenrechtlichen Abmahnung möchte ein Inhaber eines Markenrechts seine Marke verteidigen. Dabei geht der Markeninhaber davon aus, dass der Abgemahnte seine Marke verletzt.

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens soll so die Möglichkeit bestehen, die markenrechtliche Auseinandersetzung aussergerichtlich zu regeln.