Durch den formalen Prozess einer Markenanmeldung mit entsprechender vorheriger Recherche kann ein Kennzeichen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so verwendet werden, ohne, dass es zu einer Markenverletzung kommt. Es erfolgt also eine Absicherung der Verwendung und zugleich ein Schutz der Marke.

Auch ohne Markenanmeldung kann entsprechend recherchiert werden. Dabei muss – wie bei einer Markenanmeldung – eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche, eine Firmennamensrecherche sowie ggfs. weitere Recherchen durchgeführt werden. Ohne Markenschutz darf natürlich nicht das „R“ für „registriert“ verwendet werden.

Für den Fall, dass Dritte Ihr Zeichen „übernehmen“ besteht häufig ein Beweisrisiko, das mit Markenanmeldung durch die Markenurkunde ausgeräumt wäre.