Bei einer markenrechtlichen Abmahnung sind die Gegenstandswerte verhältnismässig hoch. Daran orientiert sich das Gesamtkostenrisiko.

Wenn die markenrechtliche Abmahnung wegen Markenverletzung also begründet erscheint, sollte in der Regel eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, anstatt um die Frage der Rechtmässigkeit der Verwendung mit einem Kostenrisiko im schnell mindestens 5-stelligen Bereich zu streiten. Der Markeninhaber kann einen solchen Markenrechtsstreit selbst im Unterliegensfalle u.U. noch positiv sehen.

Ist hingegen keine Markenverletzung erfolgt, so kann hierüber auch entsprechend gestritten werden; eventuell kann dies sogar mit einer eigenen Klage (Feststellungsklage) erzwungen werden.